20 Jahre Festtagsbetreuung Ingo Noack

  Allgemeine Hinweise

 Anlieferung / Abholung von Mietgegenständen

Die Anlieferung kann nur im vereinbarten Zeitfenster erfolgen, sofern keine neue Vereinbarung mit dem Kunden getroffen worden ist. Anfallende Wartezeiten unserer Kraftfahrer, die 30 Minuten über den Termin hinausgehen, werden dem Kunden mit 15,00 € netto je angefangener halben Stunde in Rechnung gestellt.

Schadensersatzleistungen bei Differenzen zwischen Lieferschein und Abholung

Der Kunde hat eine Frist von 8 Kalendertagen, um die Fehlmengen auszugleichen. Bei Nichtausgleich werden dem Kunden die Fehlmengen zu den Endverbraucherpreisen in Rechnung gestellt. Eine spätere Rücknahme kann aus verwaltungstechnischen Gründen nicht anerkannt werden. Nach Bezahlung der Fehlmengen - Rechnung gehen die Gegenstände in den Besitz des Kunden über.

Annahme/ Abgabe der Mietgegenstände

Bei Anlieferung bzw. Abholung der Mietgegenstände ist der Lieferschein / Abholschein mit den vorhandenen Mietgegenständen zu vergleichen und vom Mitarbeiter und dem Kunden bzw. dessen Vertreter durch eine rechtsgültige Unterschrift zu unterzeichnen. Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden. Ist der Kunde bzw. dessen Vertretung bei Abholung der Mietgegenstände nicht vor Ort trägt der Kunde das komplette Risiko über Fehlmengen.

Selbstabholung von Mietgegenständen

Unsere Mitarbeiter sind berechtigt Selbstabholern die Ausgabe von Mietgegenständen zu verweigern, wenn Beschädigungen von Mietgegenständen bei deren Transport zu erwarten sind.

Reinigung von Mietgegenständen

Der Mieter verpflichtet sich alle Mietgegenstände sorgfältig zu behandeln. Die Endreinigung von Geschirr, Besteck und Küchenapparaturen ist im Mietpreis enthalten, sie müssen dem Vermieter jedoch sortiert und ohne Essens- oder Fettreste etc. zurückgegeben werden. Sofern das Mietobjekt extrem schmutzig ist, hat der Vermieter das Recht die Zusatzkosten für die Reinigung dem Mieter in Rechnung zu stellen.

Beschädigungen an Mietgegenständen

Der Mieter haftet während des Mietzeitraumes für alle Schäden, die sich aus der Benutzung der Mietobjekte ergeben. Bei Verlust, Abhandenkommen sowie Einbruch/Diebstahl von Ausleihgegenständen werden Ihnen die aktuelle Wiederbeschaffungskosten in Rechnung gestellt. Diese sind in der Regel der Neupreis. Beschädigungen an Mietgegenständen, die über normale Abnutzung hinausgehen, werden von uns begutachtet und gehen zu Lasten des Mieters. Der Kunde hat das Recht bei größeren Schäden ein Gutachten auf eigene Kosten erstellen zu lassen. Eine Schadensdokumentation wird angelegt. Bei einem Gesamtmietpreis über 1000€ oder der Miete eines Festzeltes je nach Größe wird der Abschluss einer Versicherung verlangt, diese ist schriftlich nachzuweisen. Auf Wunsch kann diese Versicherung kostenpflichtig vermittelt werden.

Anmerkungen und Hinweise:

Der Aufbauort des Festzeltes muss mit einem LKW zugänglich sein, so dass unmittelbar neben dem Aufbauort unser Fahrzeug entladen und beim Abbau der Ausleihe wieder beladen werden kann. Sollte das nicht möglich sein, müssen wir Ihnen zusätzliche Kosten für die erschwerten Bedingungen beim Be-/Entladen berechnen. Sollten erschwerte Bedingungen bei Ihnen zutreffend sein, bitten wir vor Vertragsabschluss um Information.

Um eine genehmigungspflichtige Standsicherheit zu gewährleisten, muss das Zelt auf unbefestigtem Boden/Untergrund (z.B. Sand, Rasen usw.) mit 90 cm langen Erdnägeln (senkrecht einschlagen) befestigt werden. Bei befestigtem Boden/Untergrund (z.B. Pflastersteine, Bitumen, Beton usw.) muss im Boden/Untergrund ein Loch gebohrt werden und mit Dübel, Schrauben bzw. Erdnägel wird dann das Zelt standsicher befestigt. Aus diesem Grund muss immer im Vorfeld vom Mieter geprüft werden, ob der Boden/Untergrund frei von jeglichen Medien (Wasser/Abwasser, Strom, Telefon, Gas usw.) ist. Für etwaige auftretende Schäden beim Auf-/Abbau des Zeltes sowie für die ordnungsgemäße Wiederherstellung des Bodens/Untergrundes haftet der Mieter Bei Schnee muss der Mieter dafür Sorge tragen, dass das Zeltdach schneefrei bleibt, eventl. entstandene Schäden durch Schneelast gehen zu Lasten des Mieters.

Festtagsbetreuung Ingo Noack    03362-886622